BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen?
zuständig für:
Zuständig für:
Meldungen und Ansuchen in diesem Bereich sind ausschließlich in elektronischer Form über den Einheitsschalter SUAP durchzuführen. Weitere Informationen und Zugang zum Einheitsschalter - SUAP finden Sie HIER.
Für die Führung von Beherbergungsbetrieben bedarf es jedoch einer Erlaubnis des Bürgermeisters. Alle Gesuche in diesem Zusammenhang (Eröffnung, Erweiterung, Verlegung usw.) müssen über die zertifizierte E-Mail (schluderns.sluderno@leaglmail.it) eingereicht werden.
Antrag zur Führung eines Beherbergungsbetriebes
Eigenerklärung Voraussetzungen
Zuletzt aktualisiert: 17.04.2024, 10:43 Uhr