Die Gemeinde Schluderns bietet für die Entsorgung der Hausabfälle und der gleichartigen nicht gefährlichen Sonderabfälle auf dem Gemeindegebiet von Schluderns einen Dienst an. Jeder Bürger/jeder Bürgerinnen, die diesen Dienst in Anspruch nimmt, muss dafür eine Gebühr entrichten. Die Gebühr ist auf den Zeitraum eines Jahres bezogen und wird aufgrund der genau erfassten Qualität und effektiv produzierten Quantität des Mülls sowie aufgrund der Bewirtschaftungskosten desselben berechnet. In dieser Verordnung wird die Zusammensetzung der Gebühr, der Gebührenpflichtige, die Gebührenbefreiungen und die Einhebung der Gebühr festgesetzt.