Gemeindeimmobiliensteuer - GIS

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 43 vom 28.12.2022 wurde die Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer...

Veröffentlichungsdatum:

31.12.2022

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Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 43 vom 28.12.2022 wurde die Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer genehmigt und mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 5 vom 26.04.2023 wurde diese zum ersten Mal abgeändert.

Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) Verordnung

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 55 vom 20.12.2023 wurden folgende Freibeträge und Hebesätze ab dem Jahr 2024 festgesetzt: 

  • ordentlicher Steuersatz in der Höhe von 0,85 % (min. 0,26 % - max. 1,56%) für die Wohnungen gemäß Art. 3, Abs. 2 der GIS-Verordnung und für die anderen von den Landesbestimmungen vorgesehenen Immobilien;
  • Steuersatz auf Baugrundstücke: 1,50 % gemäß Art. 9, Abs. 1 des L.G. vom 23.04.2014, Nr. 3 (min. 0,26 % - max. 1,56 %) 
  • Freibetrag für die Hauptwohnungen samt Zubehör gemäß Art. 10, Absatz 3 des Landesgesetzes vom 23. April 2014, Nr. 3 in der Höhe von 725,00 Euro;
  • Steuererleichterungen:

a)      für die Wohnungen samt Zubehör gemäß Art. 1, Absatz 1, Buchst. a) der GIS-Verordnung (kostenlose Nutzungsleihe):

         Steuersatz: 0,40 % (min. 0,26 %);

b)      für die Gebäude gemäß Art. 9, Absatz 3 des Landesgesetzes vom 23. April 2014, Nr. 3:

         Steuersatz: 0,47 % (größer als oder gleich 0,1 % und kleiner als 0,56%);

c)     für nicht zur Verfügung stehende Immobilien gemäß Art. 1, Absatz 1, Buchstabe b) der GIS-Verordnung (Wohnsitz und registrierter Mietvertrag):
Steuersatz: 0,75 %;

  • Steuererhöhungen:
    a)  zur Verfügung stehende Immobilien gemäß Art. 3, Absatz 2 der GIS-Verordnung ("leerstehende Wohnungen")
    Steuersatz: 0,95 %
  • Auslastungsgrad:
    Der Auslastungsgrad gemäß Artikel 9, Absatz 4-quater des Landesgesetzes vom 23. April 2014 wurde mit 20% festgesetzt.



Mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 183 vom 07.07.2014 wurde der Gemeindesekretär Dr. Christian Messmer als verantwortlicher Funktionär ernannt.

BESCHLUSS - GIS - Organisation und Führung: Bestellung eines verantwortlichen Funktionärs

Mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 324 vom 26.11.2012 wurde der Handelswert für Baugrundstücke mit Wirkung ab 01.01.2012 neu genehmigt.

Handelswert für Baugrundstücke GIS - ab Jahr 2012


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Zuletzt aktualisiert: 04.09.2024, 08:25 Uhr