Um eine rechtzeitige Ausstellung der Bewilligung garantieren zu können, muss das beiliegende Gesuch mindestens 30 Tage vor Datum der Veranstaltung der Gemeinde vorgelegt werden.
Es wird angeraten, in den Leitfaden für den Sicherheitsbericht und die beizulegenden Unterlagen zum Erhalt der Bewilligung für öffentliche Vorführungen und Unterhaltungen, verfasst von der Agentur für Bevölkerungsschutz – Amt für Brandverhütung der Autonomen Provinz Bozen, Einsicht zu nehmen.
Dieser Leitfaden enthält hilfreiche Informationen für die Ausarbeitung und Erstellung der Dokumente, die zum Nachweis der Beachtung der geltenden Gesetzesbestimmungen vorgelegt werden muss.
Der Leitfaden ist hier abrufbar: Leitfaden für den Sicherheitsbericht