Aufenthaltsabgabe - Verordnung über die Einführung und Anwendung ab 01.01.2024

Mit der vorliegenden Verordnung werden in Ergänzung zum Landesgesetz vom 16. Mai 2012, Nr. 9 und in Durchführung des Dekretes des Landeshauptmannes vom 1. Februar 2013, Nr. 4 weitere Bestimmungen für die Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe erlassen. 

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Veröffentlichungsdatum

25.10.2023

Beschreibung

Mit  der Vorordnung werden im Besonderen die Höhe der Gemeindeaufenthaltsabgabe, die Modalitäten für die Übertragung der erforderlichen Daten, die Modalitäten für die Überweisung der Gemeindeaufenthaltsabgabe, das Verfahren zur Kontrolle der Einhaltung der Qualitätskriterien und die Aufteilung des Abgabeaufkommens zwischen Tourismusverein und Tourismusverband geregelt.

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Veröffentlichungsdatum

25.10.2023

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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 17:41 Uhr

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Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

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Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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