Hobbyisten - Antrag auf Ausstellung des Erkennungsausweises

Mit dieser Vorlage können Interessierte einen Antrag an die Gemeinde Schluderns zur Ausstellung des Erkennungs­ausweises gemäß Beschluss der Landesregierung vom 4. Juni 2024, Nr. 435 stellen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

22.04.2026

Beschreibung

Der Erkennungsausweis für Hobbyisten berechtigt, jährlich maximal achtzehn (18) Mal an Flohmärkten und, wenn von der Gemeinde vorgesehen, an Themen­märkten teilzunehmen.

Hobbyisten dürfen nur gelegentlich und sporadisch Waren von geringem Wert verkaufen oder tauschen, die nicht eigens für diesen Zweck angekauft wurden; es kann sich auch um gebrauchte Waren handeln, die dem Warenbereich "Nicht Lebensmittel" angehören, einschließlich Gegenstände aus eigener Produktion, die typische handwerkliche Merkmale aufweisen, für deren Herstellung ein allgemeines Planungs- und Fertigungsgeschick ausreichend ist und die auch vor Ort zusammengebaut werden können.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

22.04.2026

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 22.04.2026, 09:03 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblatt

 Pfarrblatt der Pfarrei St. Katharina Schluderns