Seniorenwohnungen - Verordnung über die Zuweisung

Diese Verordnung regelt die Zuweisung der gemeindeeigenen Seniorenwohnungen im sog. Schwaltenhof in Schluderns.

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Veröffentlichungsdatum

29.12.2021

Beschreibung

Die sechs gemeindeeigenen Seniorenwohnungen im Gebäude auf der B.p.187/2 in K.G. Schluderns (sog. Schwaltenhof) dienen der Aufnahme älterer, selbständiger Personen und/oder Menschen mit Beeinträchtigung, um ihnen zu ermöglichen, in der Dorfgemeinschaft verbleiben zu können. Die Wohnungen werden aufgrund schriftlicher Ansuchen vergeben, welche auf dem von der Gemeinde bereitgestellten Formblatt vorzulegen sind. Wer zuweisungsberechtigt ist, wie die Rangordnungen für die Zuweisung erstellt werden und der Widerruf der Zuweisung sind in der beiliegenden Verordnung angeführt.

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Veröffentlichungsdatum

29.12.2021

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Zuletzt aktualisiert: 19.08.2025, 08:45 Uhr

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