BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen / ändern
Das Standesamt beurkundet wichtige Lebensereignisse wie Geburt, Heirat und Tod.
Das Standesamt ist zuständig für Eheschließungen, Trennungen und Scheidungen, eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften, Geburten und Todesfälle, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, inklusive der Führung der entsprechenden Register und die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025, 16:53 Uhr