Die Wald- und Weidegründe der Gemeinde Schluderns sind im Sinne der geltenden Forst- und Weidegesetze zu erhalten und zu verbessern und den wirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend zu bewirtschaften; ihre Erträgnisse sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten und zu verwenden. Dafür ist die Sonderverwaltung bürgerlicher Nutzungsrechte der Gemeinde Schluderns zuständig. Welche Aufgaben dies sind und wie die Verwaltung der Gründe durchgeführt wird, werden in der beiliegenden Satzung festgelegt.