Satzung der Sonderverwaltung bürgerlicher Nutzungsrechte der Gemeinde Schluderns

Die Organisation und die Funktionen der Sonderverwaltung bürgerlicher Nutzungsrechte der Gemeinde Schluderns sind in einer eigenen Satzung geregelt. 

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Veröffentlichungsdatum

26.02.2025

Beschreibung

Die Wald- und Weidegründe der Gemeinde Schluderns sind im Sinne der geltenden Forst- und Weidegesetze zu erhalten und zu verbessern und den wirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend zu bewirtschaften; ihre Erträgnisse sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten und zu verwenden. Dafür ist die  Sonderverwaltung bürgerlicher Nutzungsrechte der Gemeinde Schluderns zuständig. Welche Aufgaben dies sind und wie die Verwaltung der Gründe durchgeführt wird, werden in der beiliegenden Satzung festgelegt. 

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Veröffentlichungsdatum

26.02.2025

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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 09:18 Uhr