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Der Gemeindesekretär ist der ranghöchste Beamte in der Gemeinde und ist funktionell dem Bürgermeister unterstellt. Er wird vom Gemeinderat nach den Vorschriften des Regionalgesetzes ernannt und muss in das entsprechende Regionalregister der Provinz Bozen eingetragen sein.
Zuständig für:
Zuletzt aktualisiert: 22.07.2025, 17:52 Uhr