Holzniederlagen: Verordnung über die Errichtung und Zuweisung

Dieses Dokument regelt die Errichtung und Zuweisung von Holzniederlagen auf der Gp. 1483/1 in der Gemeinde Schluderns.

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Veröffentlichungsdatum

20.04.2021

Beschreibung

In der Nähe des Sportplatzes besitzt die Gemeindeverwaltung von Schluderns 10 Holzniederlagen, die an Antragsteller mit den festgesetzten Voraussetzung in Konzession gegen Bezahlung einer jährlichen Konzessionsgebühr vergeben werden.

Wer antragsberechtigt ist und wie die Zuweisung erfolgt, wird in der Verordnung über die Errichtung und Zuweisung von Holzniederlagen gereget.


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Veröffentlichungsdatum

20.04.2021

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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 12:06 Uhr

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